Allgemeinverfügung Landkreis PM: Wasserentnahme eingeschränkt
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde schränkt per Allgemeinverfügung den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern sowie die Nutzung des Grundwassers ein. Details erfahren Sie unter dem unten angeführten Link.
Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis. Sie gilt durch ihre Veröffentlichung ab dem 30. Juni 2022 und zunächst bis zum 30. September 2023. Wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung sind von der Regelung nicht betroffen.
(29.06.2023 / mit Material Landkreis Potsdam-Mittelmark)