Ordnung & Sicherheit

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Zusammenleben braucht Regeln

Die Kollegen des Ordnungsamtes sind in unserer Gemeinde unterwegs, um für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Obwohl Sie in bestimmten Bereichen Zutrittsrechte und gewisse Kontroll­be­fug­nisse haben, sind sie keine Polizisten.

Sie sorgen täglich für die Verkehrssicherheit unserer Kinder vor den Schulen, kümmern sich um Falschparker, Wildschweinschäden, Ruhestörungen, illegale Mülldeponien oder Verstöße gegen die Hundeverordnung.

Altglas / Glascontainer

Standorte der Container / Betreibergesellschaft: Veolia / Stand: Oktober 2022 (Reihenfolge alphabetisch)

  • Alte Potsdamer Landstr. / Ecke Teerofenweg

  • Am Kiebitzfenn / Ecke Am Anger

  • Anni-Krauss-Str. / Ecke John-Graudenz-Str.

  • Anni-Krauss-Str. / ggü. Hausnummer 41

  • Friedrich-Naumann-Str. / Ecke Friedensallee

  • Dorfstr. (OT Schenkenhorst)

  • Gladiolenweg / nahe Schreyerstr.

  • Hamburger Str. / nahe Bauhof TKS

  • Heideplatz / Ecke Heidestr.

  • Marienstr. / Ecke Markhofstr.

  • Parkplatz Potsdamer Str. / Ecke Gartenstr.

  • Potsdamer Allee / Ecke Bahnhofstraße

  • Stolper Weg / Ecke Am Kienwerder

  • Tulpenstr. / Ecke Enzianweg

  • Wilhelm-Külz-Str. / nahe F.-Weißler-Platz

  • Wilhelm-Pieck-Str. (OT Sputendorf) / am Teich

Anliegerpflichten

Wie schon ein Sprichwort besagt, ist Ordnung das halbe Leben. Nachbarschaftlichkeit, Höflichkeit und Rücksichtnahme ─ all dies sollte selbstverständlich sein, wenn Menschen in einem Ort zusammenleben. Möchte man meinen, doch nicht immer und überall gestaltet sich das Zusammenleben der Bürger reibungslos.

Ähnlich den Spielregeln im Sport muss dann ein Regelwerk her, das für alle verbindlich ist und dessen Befolgen einen Minimalkonsens sichert. In der Gemeinde nennt man dieses Regelwerk "Ordnungsbehördliche Verordnung".

Neghmen Sie sich für die Lektüre ausreichend Zeit! Die Kenntnis der Verordnung ist überaus wichtig.

Inhalt:

§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Allgemeine Verhaltenspflichten
§ 3 Schutz der öffentlichen Anlagen und Verkehrsflächen
§ 4 Öffentliche Kinderspielplätze
§ 5 Verunreinigungsverbot
§ 6 Reinigen von Fahrzeugen
§ 7 Mitführen von Tieren
§ 8 Leinenzwang für Hunde
§ 9 Feuerschutz
§ 10 Allgemeine Anliegerpflichten
§ 11 Allgemeine Reinigungspflichten
§ 12 Hausnummern
§ 13 Schutz vor Lärm
§ 14 Aufstellen von Einrichtungen für die Nutzung von Sportgeräten
§ 15 Ausnahmen
§ 16 Ordnungswidrigkeiten

Bußgelder

Informationen finden Sie im Bußgeldkatalog.

Fundsachen

Im Fundkeller der Gemeinde Stahnsdorf werden alle abgegebenen Fundsachen aufbewahrt. Kontaktieren Sie das Ordnungsamt, wenn Sie ein Fundstück abgeben möchten, etwas verloren haben oder danach suchen.

Hausnummern

Die Hausnummernpflicht klingt zunächst als banales Gebot, wird aber bei Missachtung gerade für Rettungskräfte zu einem echten Problem.

Eine in der Dunkelheit schlecht erkennbare Hausnummer kann im Notfall zu einer Katastrophe führen.

In § 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung können Sie Festsetzungen zu Hausnummern nachlesen.

Hundehaltung/Leinenpflicht

Ein Hund ist nach Zugang innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde Stahnsdorf zu melden. Als Nachweis der Anmeldung gilt der zugestellte Steuerbescheid. Mit der Anmeldung des Hundes erhält der Besitzer eine Hundesteuermarke. Diese sollte der Hund beim Verlassen des Grundstückes am Halsband tragen.

Die Rechtsgrundlage zum Halten und Führen von Hunden im Land Brandenburg ist die "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden" (HundehV). Diese landesrechtliche Norm beschreibt unter anderem alle Pflichten der Haltung und des Führens von Hunden.

Anleinen in Stahnsdorf

Ein Anleinzwang für Hunde gilt des Weiteren gemäß § 8 der "Ordnungsbehördlichen Verordnung" auf nachfolgenden Gebieten und öffentlichen Straßenbereichen der Gemeinde Stahnsdorf:

a) im Gebiet der "Upstallwiese" und in den angrenzenden, nachfolgend aufgeführten, öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten, durch die die "Upstallwiese" in der Gemarkung Stahnsdorf eingeschlossen wird: Potsdamer Allee, Parkallee, Brabandtstraße, Friedrich-Naumann-Straße, Güterfelder Damm, Am Upstall, Kirchstraße, Dorfplatz,
b) gesamte Ortsdurchfahrt L 76: Potsdamer Allee, Bäkedamm, Wilhelm-Külz-Straße,
c) gesamte Ortsdurchfahrt L 77: Güterfelder Damm, Lindenstraße,
d) Wannseestraße beginnend Ortseingang von Kleinmachnow kommend über den Kreisverkehr bis zur Einmündung Potsdamer Allee,
e) Schleusenweg von der Potsdamer Allee bis zur Einmündung Wannseestraße,
f) Hunde sind zudem im Umkreis von 300 m von Schulen, Kindertagesstätten und Altenpflegeheimen anzuleinen.

Landwirtschaftliche Flächen
Der § 44 Brandenburgisches Naturschutzgesetz regelt die Betretungsbefugnis für landschaftliche Flächen. Zur Gewährleistung des allgemeinen Schutzes wildlebender Tier- und Pflanzenarten ist auf Grundlage 38 Brandenburgisches Naturschutzgesetz auch in ausgewiesenen, gekennzeichneten Landschaftsschutzgebieten von einer allgemeinen Anleinpflicht für Hunde auszugehen.

Wald
Weiterhin besteht auf Grundlage des § 15 Abs. 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg ein Anleinzwang für Hunde innerhalb von Waldflächen. Dieses gilt grundsätzlich auch für innerstädtische Waldflächen.

Wir müssen leider draußen bleiben
Ein generelles Mitnahmeverbot für Hunde besteht gemäß § 3 Abs. 1 Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg auf allen Kinderspielplätzen, Liegewiesen, in Badeanstalten sowie an solchen gekennzeichneten öffentlichen Badestellen.

Die Leine muss reißfest sein und darf ein Höchstmaß von zwei Metern nicht überschreiten. Die Hunde sind so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Darüber hinaus ist ein Hund, der als gefährlich gilt, auch außerhalb des befriedeten Besitztums ständig an der Leine zu führen.

Hundesteuer

Sachbereich Steuern
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf

Telefon: 03329 646 -117 und -118
E-Mail: finanzen@stahnsdorf.de

Formulare (z.B. Hundesteuer-Anmeldung, -Abmeldung)

Hundesteuersatzung

Kriminalprävention

Die kommunale Kriminalprävention (KKP) ist ein wichtiger Baustein im Bereich Ordnung und Sicherheit in Stahnsdorf. KKP umfasst gemeinsame Aktivitäten, wie z. B. Projekte verschiedener staatlicher und nicht staatlicher Akteure sowie der Einwohnerschaft mit dem Ziel lokalen Straftaten vorzubeugen bzw. diese zu reduzieren.

Regelmäßig nimmt Stahnsdorf an der Austauschrunde für Kriminalprävention im Land Brandenburg teil.

Eine seit Jahren genutzte Möglichkeit, Zivilcourage zu zeigen, ist die Bereitschaft, als Sicherheitspartner an der Seite der Polizei und Gemeindeverwaltung mitzuhelfen. Grundlegende Informationen zum Tätigkeitsfeld gibt es:

─ im aktuellen Flyer des Landes Brandenburg zum Thema Sicherheitspartner (pdf) sowie im
─ offiziellen Leitfaden des Landes Brandenburg für Sicherheitspartner (pdf).

Sofern Sie sich für die Mitarbeit als Sicherheitspartner interessieren und bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Stahnsdorf, Herr Gulich, Tel. 03329 646-212 oder per E-Mail.

Auch die zuständigen Revierpolizisten können Ihnen Fragen dazu beantworten:

─ Polizeihauptmeisterin Stamann
─ Polizeiobermeister Lorenz
─ Polizeihauptmeister Paulick
─ Polizeioberkommissarin Ganz

Telefon: 03329 646201 (kein Notruf!)

Sicherheitspartner

Sicherheitspartner - sogenannte "Sipas" - sind keine Hilfssheriffs, sondern partnerschaftliche Unterstützer von Ordnungsamt und Polizei.

Eine Hauswand beschmieren, ein Auto aufbrechen bzw. stehlen oder eben mal schnell den Plastikmüll oder den Abbruchschutt ins Gewerbegebiet kippen, wird demnächst in den Ortsteilen Stahnsdorf, Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf nicht mehr so leicht möglich sein.

Aktuell gibt es zwei Sicherheitspartner in Stahnsdorf, die darauf aufpassen, dass die Orte abends nicht nur ruhiger, sondern auch sicherer werden. Diese tragen einen Ausweis bei sich, mit dem sie sich lediglich gegenüber der Polizei zu erkennen geben sollten. Die Sicherheitspartner werden von den Revierpolizisten fachlich eingewiesen und betreut.

Beim abendlichen Spaziergang oder beim Streifzug am Wochenende durch die jeweilige Gemeinde wird künftig nicht nur Hund, sondern auch das Handy und der Fotoapparat dabei sein.

Flächendeckende Beobachtung braucht eine gewisse personelle Stärke ─ bewerben Sie sich!

Der Bürgermeister ist froh, Sicherheitspartner gefunden zu haben und freut sich über weitere Interessenten. Für ihn hat es eine hohe Bedeutung, wenn ihn "Sipas" auf Probleme in der Gemeinde hinweisen. Die Sicherheitspartner halten neben dem Kontakt zum Ordnungsamt und der Verwaltung, auch Kontakt untereinander. Ziel bei der Verteilung der Streifengänge ist es, flächendeckend zu observieren. Dies ist selbstverständlich nur bei einer gewissen personellen Stärke möglich.

Ansprechpartnerin im Rathaus für Sicherheitspartner ist Herr Gulich, Tel.: 03329 646-212.

Straßenreinigung

In der Straßenreinigungssatzung (pdf) werden die allgemeinen Reinigungspflichten der Anlieger von Grundstücken einschließlich der Winterwartung geregelt. Darin überträgt die Gemeinde die Pflicht zur Straßenreinigung den Grundstückseigentümern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke, wenn ihr nicht selbst für die in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung aufgeführten öffentlichen Straßen die Reinigung obliegt.

Straßenschäden

Meldungen zu Straßenschäden an Gemeindestraßen sind zu richten an den Fachbereich Verkehrs- und Grünflächen in der Gemeinde Stahnsdorf. Sie können auch das Maerker-Portal nutzen.

Zuständig im Bereich der Bundes- sowie einiger Landes- und Kreisstraßen ist der Landesbetrieb Straßenwesen, Dienststätte Potsdam, Steinstraße 104-106 in 14480 Potsdam, Tel.: 03342 2491378.

Wildschweine

Was kann ich als Bürger dazu beitragen, um den Wildtieren den Aufenthalt in bewohnten Gebieten möglichst unattraktiv zu machen?

• Sorgen Sie dafür, dass alle Seiten Ihres Grundstücks oder Gartens angemessen eingefriedet sind!

• Vermeiden Sie offene Kompostierung auf Ihren Grundstücken und Gärten!

• Entsorgen Sie Fallobst unverzüglich von Ihrem Grundstück! Es lockt die Tiere an.

• Lassen Sie Grünschnitt (auch Rasenschnitt) ordnungsgemäß von den Grundstücken abfahren und nutzen Sie dafür die Grünabfallentsorgung! Es könnten sich darin Kleintiere einnisten, die den Wildschweinen als Nahrung dienen.

• Stellen Sie Grünabfallsäcke, Gelbe Tonnen und Mülltonnen immer erst an den Entsorgungstagen außerhalb Ihres Grundstücks an den entsprechenden Abholstellen ab!

Verhaltenshinweisen zum Thema Schwarzwild

Wie sollte man reagieren, wenn es zu einer Begegnung mit Wildschweinen kommt?

• Wildschweine sind grundsätzlich vom Fluchtinstinkt geprägt. Sie lassen sich allenfalls in Panik oder zur Verteidigung ihres Nachwuchses auf eine Konfrontation mit Menschen ein. Treiben Sie die Tiere daher niemals in die Enge, sondern lassen Sie Fluchtwege offen!

• Bewahren Sie im Fall eines Sichtkontakts die Ruhe und ziehen sich behutsam zurück! Wie lassen sich direkte Begegnungen mit den Tieren am ehesten vermeiden?

• Folgen Sie den vorgegebenen Wegen und meiden Sie im Wald das Unterholz!

• Nähern Sie sich in der Tragezeit (i. d. R. Frühjahr/Herbst) keinesfalls den Jungtieren!

• Nehmen Sie Ihre Hunde beim Spaziergang grundsätzlich an die Leine! Wildschweine nehmen andere Vierbeiner als Feinde wahr.

• Schicken Sie Ihre Kinder auf dem Schulweg nicht durch den Wald, sondern entlang der öffentlichen Wege und Straßen!

Mehr Informationen zu Schwarzwild

News aus den Sachbereichen Ordnung & Sicherheit sowie Grünflächen

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Wertstoffhof nimmt derzeit keine gebührenpflichtigen Abfälle an

Regelung gilt ab 11. März 2024 bis zur Neueröffnung im Herbst / APM bittet darum, alternativ die Höfe in Werder (Havel) und Niemegk anzufahren

Neues Online-Angebot der APM: Digitale Schenk- und Tauschkiste

Gut erhaltene Gebrauchsgegenstände, die zu schade zum Wegwerfen sind, können seit 2023 auf einer kostenfreien Plattform zur Weiternutzung angeboten werden.

Gartenabfall richtig entsorgen ─ die APM hat Tipps parat

Grün zu verbrennen oder es in Wald und Feldflur zu entsorgen sind illegal ─ der biologische Schaden für die Natur ist groß!

Recyclingcontainer für Glas von der Waldschänke umgesetzt

Neuer Standort am Friedrich-Weißler-Platz nähe Bäckerei / Alternativstandort an der Alten Potsdamer Landstraße, Ecke Teerofenweg

Ordnungsgemäße Abfallentsorgung: Es kann so einfach sein!

Herrenloser Abfall im öffentlichen Raum und in der Umwelt ist eine Herausforderung ─ dabei ist der umweltschonende Entsorgungsweg auch ein leichter.

KONTAKT (illegale Abfallentsorgung, Fundbüro, Hundehaltung, Jagd etc.)

SB Ordnung & Sicherheit
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf

Tel.: 03329 646 209 bis -212
E-Mail: hauptverwaltung@stahnsdorf.de

Öffnungszeiten: siehe Rathaus/Gemeindeverwaltung

KONTAKT (in Sachen Altglascontainer, Laubentsorgung, Straßenreinigung)

SB Verkehrsflächen
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf

Tel.: 03329 646-207
(Laubentsorgung, Straßenreinigung)
Tel.: 03329 646-317 (Altglascontainer)
E-Mail: verkehrsflaechen@stahnsdorf.de

Öffnungszeiten: siehe Rathaus/Gemeindeverwaltung

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