Gewerbegebiet_Martin-Guertler-Strasse

Gewerbeangelegenheiten

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Das Gewerbewesen der Gemeinde Stahnsdorf führt das lokale Gewerberegister.

Serviceleistungen sind unter anderem:

  • Bearbeitung von Gewerbean-, um- und -abmeldungen

  • Erteilung von Gestattungen für besondere Verkaufsveranstaltungen

  • Erteilung von Erlaubnissen entsprechend der Gewerbeordnung, z. B. für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger- und Baubetreuer, Bewachungsgewerbe, Reisegewerbe und Spielhallen

  • Bescheinigungen eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Gagev)

  • Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft aus dem Gewerberegister

Benötigte Unterlagen für die Anmeldung:
Natürliche Personen: Personalausweis, ggf. Handwerkskarte bzw. Erlaubnisurkunde
Juristische Personen: Gesellschaftsvertrag, aktueller Handelsregisterauszug, Personalausweise aller vertretungsberechtigten Personen

Gebühren:
Natürliche Personen: 30,00 Euro
Juristische Personen: 55,00 Euro bei einem gesetzlichen Vertreter, weitere 15,00 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.
Bei Ausschank alkoholischer Getränke: Die Anmeldegebühr erhöht sich um jeweils 10,00 Euro pro Person bzw. gesetzlichem Vertreter.

Nach Bearbeitung der eingegangenen Unterlagen erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Bitte warten Sie mit der Bezahlung, bis Sie das Schreiben erhalten haben.

Wer eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchte, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Paragraf 14 der Gewerbeordnung (GewO) gibt Auskunft darüber, dass bzw. wann ein Gewerbe angezeigt werden muss.

Die Gemeinde Stahnsdorf bietet an, das Formular online auszufüllen, die Identitätserklärung zu bestätigen und die Gewerbemeldung als Beleg auszudrucken. Ihre Daten werden gleichzeitig via Internet zum zuständigen Sachbearbeiter gesendet.

Bei Erstattung von Gewerbeanzeigen auf elektronischem Wege kann gemäß § 2 der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (GewAnzV) auf die Unterschrift des Anzeigenden verzichtet werden. Um dennoch Ihre Berechtigung zur Erstattung der Gewerbeanzeige sicherstellen zu können, bestätigen Sie mit der erforderlichen Identitätserklärung, dass Sie mit der angegebenen, meldenden Person identisch sind und ggf. über eine Vertretungsmacht für die Erstattung der Anzeige besitzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zuständigen Stellen bei begründeten Zweifeln weitere Nachweise verlangen können. Bei Erstattung von Gewerbeanzeigen auf sonstigem Wege ist allerdings die Unterschrift des Anzeigenden erforderlich.

Hinweis: Alternativ zur Onlineanmeldung können Sie das entsprechende Formular auch als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns im Original zusenden.

Gewerbeabmeldung, wenn
- dauerhafte Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit
- Austritt Gesellschafter aus einer Personengesellschaft
- neue Rechtsform für den Gewerbebetrieb
- Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk

Benötigte Unterlagen:
Personalausweis

Gebühren: 10,00 Euro

Zum Abschluss des Online-Abmeldevorgangs bestätigen Sie die Identitätserklärung und drucken die Gewerbeabmeldung als Beleg aus. Ihre Daten werden gleichzeitig via Internet zum zuständigen Sachbearbeiter gesendet.

Bei Erstattung von Gewerbeanzeigen auf elektronischem Wege kann gemäß § 2 der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (GewAnzV) auf die Unterschrift des Anzeigenden verzichtet werden. Um dennoch Ihre Berechtigung zur Erstattung der Gewerbeanzeige sicherstellen zu können, bestätigen Sie mit der erforderlichen Identitätserklärung, dass Sie mit der angegebenen, meldenden Person identisch sind und ggf. über eine Vertretungsmacht für die Erstattung der Anzeige besitzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zuständigen Stellen bei begründeten Zweifeln weitere Nachweise verlangen können. Bei Erstattung von Gewerbeanzeigen auf sonstigem Wege ist allerdings die Unterschrift des Anzeigenden erforderlich.

Hinweis: Alternativ zur Onlineabmeldung können Sie das entsprechende Formular auch als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns im Original zusenden.

Hier sind Sie richtig bei:
- Verlegung der Betriebsstätte innerhalb Stahnsdorfs
- Wechsel des Gegenstandes oder Ausdehnung des Gewerbes auf nicht geschäftsübliche Waren oder gewerbliche Leistungen
- Namensänderung des Gewerbetreibenden

Benötigte Unterlagen:
Personalausweis ggf. Handelsregisterauszug

Gebühren: 25,00 Euro

Zum Abschluss des Online-Ummeldevorgangs bestätigen Sie die Identitätserklärung und drucken die Gewerbeummeldung als Beleg aus. Ihre Daten werden gleichzeitig via Internet zum zuständigen Sachbearbeiter gesendet.

Bei Erstattung von Gewerbeanzeigen auf elektronischem Wege kann gemäß § 2 der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (GewAnzV) auf die Unterschrift des Anzeigenden verzichtet werden. Um dennoch Ihre Berechtigung zur Erstattung der Gewerbeanzeige sicherstellen zu können, bestätigen Sie mit der erforderlichen Identitätserklärung, dass Sie mit der angegebenen, meldenden Person identisch sind und ggf. über eine Vertretungsmacht für die Erstattung der Anzeige besitzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zuständigen Stellen bei begründeten Zweifeln weitere Nachweise verlangen können. Bei Erstattung von Gewerbeanzeigen auf sonstigem Wege ist allerdings die Unterschrift des Anzeigenden erforderlich.

Hinweis: Alternativ zur Onlineummeldung können Sie das entsprechende Formular auch als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns im Original zusenden.

KONTAKT

SB Gewerbeamt
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf

Tel.: 03329 646-203
E-Mail: gewerbe@stahnsdorf.de

Öffnungszeiten

Tag

Uhrzeit

Montag

geschlossen

Dienstag

9:00 -12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr

Freitag

geschlossen

Formulare zum Download

siehe Formular-Bereich

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