Das Gewerbewesen der Gemeinde Stahnsdorf führt das lokale Gewerberegister.
Serviceleistungen sind unter anderem:
Bearbeitung von Gewerbean-, um- und -abmeldungen
Erteilung von Gestattungen für besondere Verkaufsveranstaltungen
Erteilung von Erlaubnissen entsprechend der Gewerbeordnung, z. B. für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger- und Baubetreuer, Bewachungsgewerbe, Reisegewerbe und Spielhallen
Bescheinigungen eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Gagev)
Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft aus dem Gewerberegister
Benötigte Unterlagen für die Anmeldung:
Natürliche Personen: Personalausweis, ggf. Handwerkskarte bzw. Erlaubnisurkunde
Juristische Personen: Gesellschaftsvertrag, aktueller Handelsregisterauszug, Personalausweise aller vertretungsberechtigten Personen
Gebühren:
Natürliche Personen: 26,00 Euro
Juristische Personen: 31,00 Euro bei einem gesetzlichen Vertreter, weitere 13,00 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.
Bei Ausschank alkoholischer Getränke: Die Anmeldegebühr erhöht sich um jeweils 8,00 Euro pro Person bzw. gesetzlichem Vertreter.
Nach Bearbeitung der eingegangenen Unterlagen erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Bitte warten Sie mit der Bezahlung, bis Sie das Schreiben erhalten haben.
Wer eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchte, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Paragraf 14 der Gewerbeordnung (GewO) gibt Auskunft darüber, dass bzw. wann ein Gewerbe angezeigt werden muss.
Die Gemeinde Stahnsdorf bietet an, das Formular online auszufüllen, die Identitätserklärung zu bestätigen und die Gewerbemeldung als Beleg auszudrucken. Ihre Daten werden gleichzeitig via Internet zum zuständigen Sachbearbeiter gesendet.
Jedoch kann die Gewerbeanmeldung nicht vollständig online erledigt werden, weil eine Unterschrift notwendig ist. Deshalb muss die ausgedruckte Zusammenfassung aller eingegebenen Daten unterschrieben und im Original beim Gewerbeamt abgegeben werden. Erst danach ist eine Bearbeitung möglich.
Hinweis: Alternativ zur Onlineanmeldung können Sie das entsprechende Formular auch als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns im Original zusenden.
Gewerbeabmeldung, wenn
- dauerhafte Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit
- Austritt Gesellschafter aus einer Personengesellschaft
- neue Rechtsform für den Gewerbebetrieb
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis
Gebühren: keine
Zum Abschluss des Online-Abmeldevorgangs bestätigen Sie die Identitätserklärung und drucken die Gewerbeabmeldung als Beleg aus. Ihre Daten werden gleichzeitig via Internet zum zuständigen Sachbearbeiter gesendet.
Jedoch kann die Gewerbeabmeldung nicht vollständig online erledigt werden, weil eine Unterschrift notwendig ist. Deshalb muss die ausgedruckte Zusammenfassung aller eingegebenen Daten unterschrieben und im Original dem Gewerbeamt zugestellt werden. Erst danach wird der Vorgang bearbeitet.
Hinweis: Alternativ zur Onlineabmeldung können Sie das entsprechende Formular auch als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns im Original zusenden.
Hier sind Sie richtig bei:
- Verlegung der Betriebsstätte innerhalb Stahnsdorfs
- Wechsel des Gegenstandes oder Ausdehnung des Gewerbes auf nicht geschäftsübliche Waren oder gewerbliche Leistungen
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis ggf. Handelsregisterauszug
Gebühren: 20,00 Euro
Zum Abschluss des Online-Ummeldevorgangs bestätigen Sie die Identitätserklärung und drucken die Gewerbeummeldung als Beleg aus. Ihre Daten werden gleichzeitig via Internet zum zuständigen Sachbearbeiter gesendet.
Jedoch kann die Gewerbeummeldung nicht vollständig online erledigt werden, weil eine Unterschrift notwendig ist. Deshalb muss die ausgedruckte Zusammenfassung aller eingegebenen Daten unterschrieben und im Original beim Gewerbeamt abgegeben werden. Erst danach ist eine Bearbeitung möglich.
Hinweis: Alternativ zur Onlineummeldung können Sie das entsprechende Formular auch als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns im Original zusenden.