Grundsteuerreform
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen wird die Grundsteuer nicht mehr wie bisher als Einheitswert angesetzt, sondern alle sieben Jahre neu bewertet. Die Neubewertung trifft alle, die am 1. Januar 2022 Eigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück oder einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft hatten. Mieter oder Pächter sind von der Reform selbst nicht betroffen, müssen ggf. aber dem Vermieter/Eigentümer Auskunft erteilen. Alle Grundstückseigentümer in Brandenburg erhielten zwischen Mai und Juli 2022 vom Finanzamt ein Informationsschreiben zur Grundsteuerreform.
Haben Sie Ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben? Es lohnt sich noch immer, dies nachzuholen.
Alle Eigentümer/-innen von Grundbesitz hatten im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Januar 2023 (Abgabezeitraum wurde vom 31. Oktober 2022 um drei Monate verlängert) eine Grundsteuerwerterklärung in elektronischer Form über das kostenfreie ELSTER-Verfahren zu tätigen.
Wer bisher noch immer keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, sollte dies trotz verstrichener Frist schnellstens vornehmen. Andernfalls drohen Verspätungszuschläge.
Sofern Sie keinen Zugang zu "Mein ELSTER" oder anderer geeigneter Software haben, können Sie in begründeten Ausnahmefällen die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die entsprechenden Formulare finden Sie zum Download auf der Seite des Finanzamtes.
Steuererklärungen zur Grundsteuer sind nicht gegenüber der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf abzugeben.
Ich habe meine Grundsteuererklärung abgegeben. Was geschieht jetzt?
Alle, die ihre Erklärungen bereits abgegeben haben, erhalten vom zuständigen Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid auf den 1. Januar 2022 und einen Grundsteuermessbescheid auf den 1. Januar 2025. Auf deren Grundlage ermittelt die Gemeinde voraussichtlich Mitte/Ende 2024 ihre neuen Hebesätze. Erst dadurch wird die endgültige Höhe ihrer künftig zu zahlenden Grundsteuer festgelegt ─ und entsprechend schriftlich beschieden.
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Vereinfachtes Abgabeverfahren ist fallweise möglich
Schnell, unkompliziert, kostenlos?
„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist gedacht für Eigentümer von:
─ Ein- oder Zweifamilienhäusern,
─ Eigentumswohnungen,
─ unbebauten Grundstücken
Spezialfälle (Erbengemeinschaften, Steuerbegünstigungen etc.) sind davon ausgeschlossen.