Grundsteuerreform
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen wird die Grundsteuer nicht mehr wie bisher als Einheitswert angesetzt, sondern alle sieben Jahre neu bewertet. Die Neubewertung trifft alle, die am 1. Januar 2022 Eigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück oder einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft hatten. Mieter oder Pächter sind von der Reform selbst nicht betroffen, müssen ggf. aber dem Vermieter/Eigentümer Auskunft erteilen. Alle Grundstückseigentümer in Brandenburg erhalten zwischen Mai und Juli 2022 vom Finanzamt ein Informationsschreiben zur Grundsteuerreform.
Alle Eigentümer/-innen von Grundbesitz haben im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung in elektronischer Form über das kostenfreie ELSTER-Verfahren zu tätigen.
Sofern Sie keinen Zugang zu "Mein ELSTER" oder anderer geeigneter Software haben, können Sie die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die entsprechenden Formulare finden Sie ab dem 20. Juni 2022 zum Download auf der Seite des Finanzamtes.
Steuererklärungen zur Grundsteuer sind nicht gegenüber der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf abzugeben.
Auf Grundlage der von Ihnen eingereichten Grundsteuerwerterklärung erlässt das Finanzamt zwei Bescheide:
─ Grundsteuerwertbescheid auf den 1. Januar 2022
und
─ Grundsteuermessbescheid auf den 1. Januar 2025.
Unbedingt Termine vormerken: Das Finanzamt Potsdam informiert in der Region TKS über die Grundsteuerreform
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Informationsveranstaltung in Kleinmachnow
Wann: 22. Juni 2022, 9:00 - 11:00 Uhr
Wo: Bürgersaal im Rathaus,
Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 KleinmachnowDer Eintritt ist kostenlos.
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Informationsveranstaltung in Teltow
Wann: 6. Juli 2022, 9:00 bis 11:00 Uhr
Wo: Ernst-von Stubenrauch-Saal der Stadtverwaltung,
Marktplatz 1-3, 14513 TeltowDer Eintritt ist kostenlos.