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Stahnsdorfer Ehrennadel an langjährige Schiedsfrau verliehen

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Ines Blumenthal hat ein ausgleichendes Wesen. Das muss sie wohl auch, schließlich schlüpfte sie in fast 22 Jahren mehr als 170-mal in ihre ehrenamtliche Rolle als Schiedsfrau für die Gemeinde Stahnsdorf. Bei so mancher Streitigkeit, überwiegend bei solchen unter Nachbarn, mussten sicher nicht nur die Streitparteien, sondern auch die Schiedsfrau selbst Leidensfähigkeit beweisen.

„Es gehört schon ein dickes Fell dazu, sich für die Belange des Schiedswesens mit Leidenschaft einzusetzen. Und es muss der Schiedsperson gelingen, sich auch in den schwierigsten Fällen in beide Seiten hineinzuversetzen. Ich ziehe daher meinen Hut vor diesem Amt und Frau Blumenthal“, sagt Bürgermeister Bernd Albers, der Frau Blumenthal gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Michael Grunwaldt, am Freitagabend vor rund 100 Gästen in der Aula der Grundschule „Heinrich Zille“ mit der Ehrennadel der Gemeinde Stahnsdorf auszeichnete.

Etwa jeder zweite Fall kann durch die Schiedsstelle vor dem ansonsten unvermeidlichen Gang zum Amtsgericht bewahrt werden

Etwa jeder zweite Fall seit 2001 konnte durch Frau Blumenthal und die Schiedsmänner an ihrer Seite – das sind bzw. waren Gerhard Petzholtz (2001-2011), Claus-Peter Martensen (2011-2021) und Ralf-Ingo Bossan (seit 2021) – vor dem ansonsten unvermeidlichen Gang zum Amtsgericht bewahrt werden. Damit haben sich im Lauf der Jahre nicht nur Dutzende von Streitparteien viel Geld und Nerven gespart, sondern dem ohnehin stark beanspruchten Justizsystem auch unnötige Belastungen.

Zur Schiedsfrau gewählt wurde die heute 57-jährige Ines Blumenthal erstmals im Mai 2001. Im März 2023 wurde sie durch die Gemeindevertretung einstimmigfür weitere fünf Jahre bestätigt. Sie übt seit 2007 für die Bezirksvereinigung Potsdam der Deutschen Schiedsleute (BDS) die Funktion der Beauftragtenfür die Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Potsdam aus und ist Mitglied im erweiterten BDS-Vorstand.

Gerade bei Streitigkeiten unter Nachbarn geht es nicht immer freundlich zu ─ Schiedsleute verhandeln daher oftmals zu zweit

Professionell, vorurteilsfrei, konsequent, einfühlsam, lösungsorientiert, fachlich sicher, aber auch streng sei Frau Blumenthals Arbeitsweise zur Herbeiführung eines Vergleiches, hieß es in der Nominierungsschrift und Laudatio ihres Kollegens Claus-Peter Martensen.

Wie dort geschrieben steht, sind Schlichtungen in den vergangenen Jahren zu einer großen Herausforderung geworden, da „der verstärkt anzutreffende Egoismus sich immer negativer auf ein gedeihliches Miteinander auswirkt“.

Schiedsverhandlungen in Nachbarschaftsstreitigkeiten, die rund die Hälfte aller zu verhandelnden Unstimmigkeiten ausmachen, führt Frau Blumenthal daher normalerweise zusammen mit ihrem Stellvertreter, da es bei den zu verhandelnden Streitigkeiten nicht immer freundlich zugeht.

Hintergrund: Weshalb hält die Gemeinde eine Schiedsstelle vor?

  • Zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten hat die Gemeinde nach den Vorschriften des Schiedsstellengesetzes (SchG) eine Schiedsstelle eingerichtet.

  • Es handelt sich dabei um eine außergerichtliche Stelle des zuständigen Amtsgerichtes zur Schlichtung von Konflikten zwischen Personen. Bei den Streitigkeiten geht es überwiegend um Probleme benachbarter Grundstücke, sei es Lärmbelästigung, Überwuchs, laute Pools oder Wämepumpen, kläffende Hunde oder krähende Hähne.

  • Die Aufgaben werden durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) ehrenamtlich wahrgenommen. Diese werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und anschließend von der Direktion des zuständigen Amtsgerichts nach Prüfung bestätigt.

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