WAZV saniert Trinkwasserleitungen in der Wilhelm-Külz-Straße

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Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Der Teltow" lässt planmäßig von März bis November 2023 Trinkwasserleitungen im Bereich der Wilhelm-Külz-Straße sanieren, beginnend am Bäkedamm (K 6960) bis zur Lindenstraße. Die Maßnahme ist in zwei Bauabschnitte geteilt.

Es kommt zu Einschränkungen im Fahrbahn- und Gehwegbereich, die aufgrund ihrer Länge teilweise Sperrungen des Verkehrsraums nach sich ziehen (Details siehe unten). Für eventuelle Unannehmlichkeiten wird um Verständnis gebeten.

(09.03.2023)

Verkehrseinschränkungen im 1. Bauabschnitt (voraussichtlich ab 13. März 2023)

Im ersten Bauabschnitt, der am 13. März 2023 beginnen soll und sich vom Bäkedamm bis zur Kreuzung Dorfplatz/Krughofstraße/Wilhelm-Külz-Straße (ehem. Tankstelle) erstreckt, kommt es zu folgenden Verkehrseinschränkungen:

─ Die Wilhelm-Külz-Straße wird zwischen Bäkedamm (K 6960) und Dorfplatz (Feuerwehr) zur Einbahnstraße in südliche Richtung.
Die Wilhelm-Külz-Straße wird zwischen der Kreuzung Dorfplatz/Krughofstraße/Wilhelm-Külz-Straße (ehem. Tankstelle) und dem Dorfplatz (Feuerwehr) zur Einbahnstraße in nördliche Richtung.
─ Etwa auf Höhe Feuerwehr treffen die Einbahnstraßenregelungen aus Nord und Süd aufeinander. Dort besteht Abbiegepflicht in die Straße Dorfplatz.
─ Entlang der betroffenen Abschnitte besteht absolutes Halteverbot. Außerdem kommt es dort zu Gehwegsperrungen aufgrund von Kopflöchern. Fußgänger müssen die Straßenseite gemäß der Beschilderung wechseln.

Verkehrseinschränkungen im 2. Bauabschnitt (Sommer/Herbst 2023)

Der zweite Bauabschnitt, der voraussichtlich im Sommer 2023 beginnt, reicht von der Kreuzung Dorfplatz/Krughofstraße/Wilhelm-Külz-Straße (ehem. Tankstelle) bis zum Friedrich-Weißler-Platz und der Lindenstraße. Dort kommt es zu gegebener Zeit zu nachfolgenden Verkehrseinschränkungen:

─ Es wird stellenweise halbseitige Sperrungen aufgrund von Baustellenfahrzeugen auf der Fahrbahn geben. Ein Ausweichen wird für den motorisierten Verkehr dort jedoch möglich bleiben.
─ Entlang der betroffenen Abschnitte besteht absolutes Halteverbot. Außerdem kommt es dort zu Gehwegsperrungen aufgrund von Kopflöchern. Fußgänger müssen die Straßenseite gemäß der Beschilderung wechseln.

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