Wasserschäden in Sporthalle und Mensa der Zille-Grundschule

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Wasserschäden, die nach derzeitiger Erkenntnis am letzten Februar-Wochenende an mehreren Stellen in den Nassbereichen (Duschen, Umkleiden, Toiletten) der Sporthalle der Grundschule „Heinrich Zille“ sowie in der Küche der Schulmensa auftraten, stellen die Gemeinde als Schulträgerin vor Herausforderungen.

Der einzige, aktuell von Feuchtigkeitsschäden nicht betroffene Bereich ist das Halleninnere selbst, bestehend aus Spielfläche, Geräteräumen und Zuschauertribüne. So lautet die erste, unter Vorbehalt stehende Erkenntnis aus versicherungsgutachterlichen Maßnahmen, die Anfang dieser Woche stattfanden.

Als erste Festlegung sind ab Montag, 13. März 2023, die genannten Nassbereiche sowie Flure und Nebenräume der Mensa und Sporthalle weitestgehend gesperrt, denn dort werden für mindestens drei Wochen Trocknungsgeräte aufgestellt. Diese Trocknungsphase wird auch für die weitere Leckortung genutzt, um das Schadensbild vervollständigen zu können.

Unter dem Strich bleibt zu konstatieren, dass die Leitungen in dem 2007 errichteten Gebäude wohl dringend einer Sanierung bedürfen. Hierfür sind in der Verwaltung erste Planungen angelaufen.

Eine Schadenshöhe ist derzeit nicht genau abschätzbar. Sie kann ggf. näher beziffert werden, wenn die abschließenden gutachterlichen Stellungnahmen vorliegen, was bis zum Monatsende März 2023 avisiert ist.

Für die Schülerinnen und Schüler, aber auch alle weiteren Nutzerinnen und Nutzer der Sporthalle hat das Geschehene unmittelbare Konsequenzen, worüber die Eltern am Nachmittag des 7. März 2023 durch Elternbrief informiert wurden:

• Ein Punktspielbetrieb ist in der Sporthalle bis auf Weiteres ausgeschlossen. Betroffen ist davon nicht nur, aber vor allem der Regionale Sportverein Eintracht 1949 e. V mit seinen diversen Abteilungen als Nutzern.
• Der Trainingsbetrieb für Vereine kann in Abhängigkeit der Beschaffung mobiler Toilettenanlagen bis auf Weiteres fortgesetzt werden.
• Der Schulcaterer zieht vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hygienebehörde mit seiner Essenausgabe sowie Küchenutensilien in die Horthalle. Die Schulspeisung kann somit auf dem Campus ebenso fortgesetzt werden wie der Sportunterricht und Schul-AGs.
• Die Toilettennutzung für Schülerinnen und Schüler erfolgt in den weiteren Hygienebereichen auf dem Schulgelände.

(07.03.2023)

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