Gemeinde belegt gravierende Fehler in Standortermittlung der Bahn

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Im Rahmen eines Gesprächs der Deutschen Bahn AG (DB) mit Mitgliedern der Bürgerinitiative „Lebensraum Stahnsdorf“ wurde zum Jahresbeginn 2023 offiziell die Absicht des Konzerns bekannt, zur Jahresmitte mit dem Standort Stahnsdorf/Großbeeren in ein Raumordnungsverfahren zur Errichtung eines ICE-Instandhaltungswerkes zu starten.

Die Einberufung einer „Antragskonferenz“, die den Auftakt zu einem zwingend erforderlichen Raumordnungsverfahren (ROV) bildet, hält nach Auffassung der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf einer rechtlichen Prüfung nicht stand.

Angesichts der durch die Kanzlei Geulen & Klinger vorgenommenen Akteneinsicht und der Informationen, die durch ein eigenes Gutachten gewonnen wurden, sind erhebliche Zweifel an der Vorgehensweise bei der Standortfindung angebracht. Denn nach einer objektiven Bewertung der durch die Bahn selbst ins Spiel gebrachten Standorte ist der Stahnsdorf Standort der drittschlechteste der acht bewerteten Standorte.

Überarbeitetes Punktemodell zeigt auf, dass mehrere Standorte besser als Sputendorf/Großbeeren geeignet sind

Die nach einem Punktemodell besser platzierten Standorte Danewitz, Rüdnitz (beide Biesenthal), Fangschleuse (Grünheide), Hangelsberg und Baruth wären vorrangig in die Standortauswahl einzubeziehen, diese wurden hinsichtlich ihrer Eignung für das Raumordnungsverfahren jedoch unerklärlicherweise nicht hinreichend tiefengeprüft.

Zudem steht die Standortwahl Stahnsdorf/Großbeeren im Widerspruch zu zentralen Zielen des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion (LEP-HR). Dieser stellt den für Berlin und Brandenburg auszufüllenden Planungsrahmen dar, worum sich die Gemeinsame Landesplanungsbehörde (GL) kümmert. Im LEP-HR heißt es unter anderem, dass der Freiraumverbund, ein Netz von Räumen mit wichtigen Funktionen, vor Inanspruchnahme und Zerschneidung zu schützen ist.

Schreiben an die Gemeinsame Landesplanung verweist auf bislang unzureichend betrachtete und gewichtete Aspekte

„Die Deutsche Bahn ist ein staatlich finanziertes Unternehmen, das Steuergelder aufwendet. Alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern auch die übrige Bevölkerung, haben ein berechtigtes Interesse an dem bestmöglichen Mitteleinsatz. Gemeint sind ökonomische und ökologische Betrachtungen gleichermaßen“, sagt Bürgermeister Bernd Albers.

„Der Wunsch der Bahn, das Vorhaben bei Sputendorf zu bauen, ist unter Zugrundelegung objektiver Kriterien grotesk. Andere Standorte sind deutlich vorzugswürdiger. Da wir davon ausgehen, dass sich im Raumordnungsverfahren die objektiven Argumente durchsetzen, sollte die Bahn ihre Planungen schnellstmöglich ändern. Alles andere liefe auf eine zeitaufwendige juristische Auseinandersetzung hinaus“, sagt Rechtsanwalt Professor Dr. Remo Klinger, der die Gemeinde Stahnsdorf vertritt.

Die Gemeindeverwaltung spielt den Ball nun zur Gemeinsamen Landesplanung, die mit Schreiben vom 26. Januar 2023 über diese Missachtung elementarer Regeln informiert wurde. Die Aufsichts- und Planungsbehörde soll die Bahn auffordern, ihre Unterlagen für das Raumordnungsverfahren nachzubessern.

(26.01.2023)

Kontakt zur Prüfbehörde

Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL)
Standort Potsdam
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam

Tel.: (0331) 866-8701

E-Mail

Ansprechpartner in der Gemeinde

Kommunale Planung und Entwicklung
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf

Tel.: (03329) 646 309, -311, -314
E-Mail: gemeinde@stahnsdorf.de

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