ICE-Werk
Erst einem Medienbericht vom 25. April 2022 (B. Z.) und einer zwei Tage später folgenden E-Mail der Deutschen Bahn (DB) entnahm die Gemeinde Stahnsdorf, dass der Konzern bei der Standortsuche für ein neues ICE-Instandhaltungswerk Flächen der Berliner Stadtgüter zwischen den Ortsteilen Güterfelde (Siedlung Marggraffshof) und Sputendorf ins Auge fasst.
Auf dieser Seite unterrichten wir Sie ─ soweit möglich ─ über den Planungsstand in dem betreffenden Raumordnungsverfahren, das die DB anstrebt und durch die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg als neutrale Behörde durchgeführt würde.
(erstellt: 24.08.2022; zuletzt aktualisiert: 26.01.2023)
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Raumordnung ─ was bedeutet das?
Raumordnung bzw. Raumplanung steuert die Entwicklung eines bestimmten Raumes unter einem fachübergreifenden und überörtlichen Blickwinkel.
Auf Bundes-, Landes- oder Regionalebene entwickeln und sichern Raumordnungspläne die zukünftige Nutzung des jeweiligen Gebietes.
Aufgabe der Raumordnung ist es,unterschiedliche soziale und wirtschaftliche Nutzungsinteressen und Anforderungen an einen Raum mit dessen ökologischen Funktionen abzustimmen, Konflikte auszugleichen und Vorsorge für bestimmte Nutzung zu treffen.
Das (ehemalige) Bundesministerium des Innern und für Heimat erläutert den Begriff kurz und bündig hier im Video auf Youtube. -
Was genau plant die Deutsche Bahn?
Die DB plant die Errichtung eines (weiteren) ICE-Instandhaltungswerks mit einer geschätzten Länge von rund vier Kilometern bei einer Breite von 300 bis 400 Metern.
Ein solches Werk dient der Wartung und Nachtabstellung von DB-Fernverkehrszügen und soll nach bisherigen Angaben folgende Parameter aufweisen:
─ vier bis sechs Hallengleise (je 400 Meter),
─ 16 bis 20 zusätzliche Abstellgleise (je 400 Meter),
─ Wartungseinrichtungen für Tageswenden,
─ Diagnoseeinrichtungen, Radsatzdrehbank, Umweltgleis, Waschanlagen usw.
sowie
─ Nebenanlagen zur infrastrukturellen Anbindung (z. B. Zubringer). -
Welche Standorte werden betrachtet?
Für die Errichtung eines weiteren ICE-Instandhaltungswerks fasste die DB zwei Großräume ins Auge, einerseits die Metropolregion Rhein-Ruhr (Raum Frankfurt/Main) und andererseits die Metropolregion Berlin-Brandenburg.
Auf letztgenanntem Gebiet verlief die Flächensuche offenbar dergestalt, dass zwecks Vermeidung längerer Leerfahrten die Nähe zum Bahnhof Berlin-Südkreuz als wesentliches Suchkriterium zum Tragen kam.
Da in Berlin entlang der Nord-Süd-Achse offenbar keine ausreichend großen und geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, fasste die DB stattdessen Areale in der Nähe von Großbeeren (gemeint ist das Areal zwischen Güterfelde und Sputendorf), Rangsdorf, Baruth und Seddin als mehr oder weniger geeignete Standorte südlich von Berlin ins Auge.
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Wie wahrt die Gemeinde ihre Interessen?
Als Trägerin öffentlicher Belange (hier als mögliche Anrainerin) wird die Gemeinde nach Eröffnung des Raumordnungsverfahrens zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Um ihre (rechtlichen) Interessen im Verfahren angemessen wahren zu können, hat die Gemeinde eine in derartigen Raumordnungsverfahren erfahrene Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
Auch Bürgerinnen und Bürger sowie Bürgerinitiativen können sich nach Eröffnung des Raumordnungsverfahrens mit Stellungnahmen an die Prüfbehörde (GL) wenden. -
Wie geht's weiter? ─ Zeitplan/Ablaufschema
1. ) Prüfung der Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens
im April 2022 erfolgt
2.) Antragskonferenz: Erörterung und Festlegung des erforderlichen Untersuchungsrahmens
voraussichtlich im Sommer 2023
3.) Erarbeitung der Verfahrensunterlage durch den Träger des Vorhabens
voraussichtlich im Herbst 2023
4.) Eröffnung und Durchführung des Raumordnungsverfahrens
─ Beteiligungsverfahren
─ Prüfung der Raum- und Umweltverträglichkeit; Bewertung durch die GL hinsichtlich der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung
─ Erarbeitung der landesplanerischen Beurteilung
voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024
5.) Abschluss und Unterrichtung über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens
─ Übergabe der landesplanerischen Beurteilung an den Vorhabensträger und beteiligte öffentliche Stellen
─ Information der Öffentlichkeit durch Bekanntmachung in örtlichen Tageszeitungen und im Internet
voraussichtlich Ende 2024