Bürgermeisterwahl 2024

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  • Wann findet die Wahl statt?

    Die Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. zum hauptamtlichen Bürgermeister für die Gemeinde Stahnsdorf findet am 3. März 2024 statt. Diesen Termin setzte der Landkreis Potsdam-Mittelmark als zuständige Behörde fest.

    Sofern dabei keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, wird eine Stichwahl erforderlich. Diese fände am Sonntag, 17. März 2024, statt.

    Beide Termine sind im Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf vom 20. April 2023, Nr. 04 des Jahrgangs 22, bekanntgemacht.

  • Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

    Die wesentlichen rechtlichen Regelungen für Bewerber/innen sind zu finden im:

    ─ §§ 63 bis 82 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz) ─ BbgKWahlG (u. a. zu den Formalitäten der Aufstellung als Bewerberin oder Bewerber)

    ─ § 53 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ─ BbgKVerf (u. a. zur Rechtsstellung und Amtszeit)

    Abstimmen dürfen bei Kommunalwahlen Personen ab 16 Jahren. Die für die Wahlberechtigung zu erfüllenden Eigenschaften ergeben sich aus:

    ─ § 8 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz) ─ BbgKWahlG

  • Wann folgen weitere Informationen?

    Weitere Informationen ─ etwa zur Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahl) oder zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros ─ folgen an dieser Stelle voraussichtlich zum Jahresende 2023 bzw. Jahresbeginn 2024.

Aktuelle Informationen aus dem Rathaus zur Bürgermeisterwahl 2024

Bürgermeisterwahl in Stahnsdorf findet am 3. März 2024 statt

Möglicher Stichwahltermin auf Sonntag, 17. März 2024 festgesetzt / Aktuelle Amtszeit des jetzigen Bürgermeisters endet mit Ablauf des 4. Juli 2024

(Seite erstellt am 20.04.2023;
letzte Änderung: 20.04.2023)

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