Bürgermeisterwahl 2024

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  • Wer wird gewählt?

    Gewählt wird die hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. der hauptamtliche Bürgermeister für die Gemeinde Stahnsdorf.

    Die laufende Amtszeit des jetzigen Bürgermeisters endet mit Ablauf des 4. Juli 2024. Somit beginnt die Amtszeit der siegreichen Bewerberin bzw. des siegreichen Bewerbers, die laut Kommunalverfassung übrigens acht Jahre beträgt, am 5. Juli 2024.

  • Wann wird gewählt?

    Der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat den Wahltermin zur kommenden Bürgermeisterwahl auf Sonntag, 3. März 2024, festgesetzt. Gewählt wird zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.

    Sofern im ersten Wahlgang keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, wird eine Stichwahl erforderlich. Diese fände am Sonntag, 17. März 2024, statt.

    Bekanntgemacht wurde die Festsetzung des Wahltermins im Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf, Nr. 04 des 22. Jahrgangs, vom 20. April 2023.

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Der Personenkreis aller Wahlberechtigten ist klar definiert. Es handelt sich um Menschen:

    ─ mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,

    ─ die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen

    und

    ─ einen ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Stahnsdorf (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) haben oder sich dort für gewöhnlich aufhalten.

  • Wie viele Stimmen haben die Wahlberechtigten?

    Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme zu vergeben.

  • Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

    Die wesentlichen rechtlichen Regelungen für Bewerber/innen sind zu finden im:

    ─ §§ 63 bis 82 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz) ─ BbgKWahlG (u. a. zu den Formalitäten der Aufstellung als Bewerberin oder Bewerber)

    ─ § 53 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ─ BbgKVerf (u. a. zur Rechtsstellung und Amtszeit)

    Abstimmen dürfen bei Kommunalwahlen Personen ab 16 Jahren. Die für die Wahlberechtigung zu erfüllenden Eigenschaften ergeben sich aus:

    ─ § 8 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz) ─ BbgKWahlG

  • Wann folgen weitere Informationen?

    Weitere Informationen ─ etwa zur Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahl) oder zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros ─ folgen an dieser Stelle voraussichtlich zum Jahresende 2023 bzw. Jahresbeginn 2024.

Aktuelle Informationen aus dem Rathaus zur Bürgermeisterwahl 2024

Bürgermeisterwahl in Stahnsdorf findet am 3. März 2024 statt

Möglicher Stichwahltermin auf Sonntag, 17. März 2024 festgesetzt / Aktuelle Amtszeit des jetzigen Bürgermeisters endet mit Ablauf des 4. Juli 2024

(Seite erstellt am 20.04.2023;
letzte Änderung: 12.06.2023)

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