Fehlerhaftes Zeichen: Nachdruck von Stimmzetteln erforderlich

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Rund 60 mal 70 Zentimeter groß ist der Stimmzettel für die Wahl zur Gemeindevertretung Stahnsdorf, nur rund zweieinhalb Mal zwei Millimeter (!) eine kleine, aber möglicherweise entscheidende Abweichung von einem gewünschten Sonderzeichen. Statt eines Geviertstrichs, auch Gedankenstrich genannt, ist auf dem Mitte April 2024 in Auftrag gegebenen Stimmzettel beim Wahlvorschlagsträger Nummer 6 ein Unbekannt-Zeichen gedruckt. Dieses ist als hochkant stehendes, durchkreuztes Rechteck dargestellt.

Der Fehler wurde bei der Druckfreigabe übersehen, einen Hinweis darauf erhielt die Wahlbehörde am 27. Mai 2024. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits über 3.200 Briefwahlunterlagen ausgestellt und versandt. Die Wahlleiterin ließ unverzüglich die weitere Ausgabe von Briefwahlunterlagen stoppen und binnen 24 Stunden eine rechtliche Expertise einholen.

Für den Wahlgang am 9. Juni 2024 in den Urnenwahllokalen wurden 9.000 korrigierte Stimmzettel nachgeordert

Nach Rücksprache mit der Landeswahlleitung entschied die Wahlleiterin, die Briefwahl mit den bisherigen Stimmzetteln weiterlaufen zu lassen. Hauptgrund dafür ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses und die bereits weit fortgeschrittene Bearbeitung der Briefwahlanträge sowie der Versand der Briefwahlunterlagen. Für die Urnenwahl hingegen werden 9.000 korrigierte Stimmzettel – ohne das verkehrte Sonderzeichen – nachgedruckt und in den Wahllokalen ausgegeben.

„Fehler sind menschlich und passieren nun einmal, insbesondere unter Zeitdruck. Bei mehr als 500 Angaben auf dem Stimmzettel und angesichts dessen Größe ist der freigebenden Person die in der finalen Vordruckstufe unerwartet aufgetretene Anpassung eines Sonderzeichens nicht mehr aufgefallen“, sagt Wahlleiterin Anja Knoppke. Der Mangel könne durch die jetzige Vorgehensweise noch rechtzeitig geheilt werden.

(29.05.2024)

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