Europawahl und Kommunalwahlen in Stahnsdorf

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  • Wer und wann wird gewählt?

    1. Europawahl:

    Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, gewählt. So hat es die Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt.

    2. Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages Potsdam-Mittelmark, der Gemeindevertretung Stahnsdorf und die Wahl der Ortsbeiräte)

    Darüber hinaus werden an demselben Tag in ganz Brandenburg rund 7.000 ehrenamtlichen Volksvertreterinnen und Volksvertreter in insgesamt 14 Kreistage sowie 413 Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen gewählt. Hinzu kommen landesweit 344 Ortsbeiräte.

    Diese Kommunalwahlen wurden mit der "Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der Landesweiten Kommunalwahlen 2024" vom 17. August 2023, veröffentlicht am 21. August 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil II (GVBl. II - 2023, Nr. 57), öffentlich bekannt gemacht.

    Die vollständige Auflistung aller Kandidatinnen und Kandidaten mit Vor- und Nachnamen, Beruf sowie Geburtsjahr- und -ort ist im Amtsblatt der Gemeinde Stahnsdorf vom 19. April 2024 nachzulesen.

  • Wer ist wahlberechtigt?

    1. Europawahl:

    Anders als vor fünf Jahren darf am 9. Juni in Deutschland wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

    Wählen dürfen ab diesem Mindestalter nicht nur Deutsche, sondern auf Antrag auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland aufhalten.

    Das Europawahlgesetz schreibt jedoch ausdrücklich vor, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf.

    2. Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages Potsdam-Mittelmark, der Gemeindevertretung Stahnsdorf und die Wahl der Ortsbeiräte)

    Wählen dürfen Menschen

    ─ mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,

    ─ die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen

    und

    ─ einen ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Stahnsdorf (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) haben oder sich dort für gewöhnlich aufhalten.

  • Wie viele Stimmen sind zu vergeben?

    1. Europawahl

    Sie können eine Stimme vergeben. Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die durch die Bundeswahlleitung zugelassenen Parteien oder politischen Vereinigungen.

    Daneben finden Sie jeweils die ersten zehn Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

    2. Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages Potsdam-Mittelmark, der Gemeindevertretung Stahnsdorf und die Wahl der Ortsbeiräte)

    Jede wahlberechtigte Person hat jeweils drei Stimmen. Diese können an eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten vergeben (Kumulieren) oder auch auf mehrere Personen aufteilen können (Panaschieren), wobei diese Personen auch unterschiedlichen Listen angehören dürfen.

    Sollten Sie darüber hinaus Ihren Ortsbeirat wählen, wird nach demselben Prinzip verfahren. Auch dabei vergeben Sie insgesamt bis zu drei Stimmen an eine oder mehrere zur Wahl stehende Personen.

  • Wo kann ich am Wahltag wählen gehen?

    Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten Sie bis zum 19. Mai 2024 postalisch zugesandt. Sollten Sie bis zum diesem Termin Ihre Karte nicht erhalten haben, so fragen Sie bitte erst ab dem 20. Mai 2024 im Wahlbüro nach. Vorzeitige Nachfragen sind nicht zielführend.

    Wahlbenachrichtigungskarten enthalten neben persönlichen Angaben die Bezeichnung des Wahllokals, in dem Sie Ihre Stimme abgeben können, sowie die Nummer, unter der Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis geführt werden.

    Eine Stimmabgabe ist grundsätzlich auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte möglich, obwohl dies allen Beteiligten Vorteile bringt. Es ist hilfreich und für alle Beteiligten zeitsparend, wenn Sie neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass, der zwingend mitzuführen ist, auch die Wahlbenachrichtigungskarte bei sich führen, da Sie aufgrund der dort aufgeführten individuellen Nummer schneller im Wählerverzeichnis gefunden werden können.

  • Wie kann ich per Brief wählen?

    Briefwahlunterlagen können Sie auf dieser Seite vom 10. Mai 2024, 10:00 Uhr, bis zum 5. Juni 2024, 15:00 Uhr, online anfordern, falls Sie dies nicht bereits durch Abgabe Ihrer entsprechend gekennzeichneten Wahlbenachrichtigungskarte getan haben.

    Personen, die durch Abgabe/Versand ihrer Wahlbenachrichtigungskarte bei der Wahlbehörde Briefwahl beantragt hatten, erhalten ihre Briefwahlunterlagen postalisch zugesandt.

    Am 6. und 7. Juni 2024 ist die Abgabe des Wahlscheinantrags nur noch durch persönliche Vorsprache im Wahlbüro möglich.

    Das Wahlbüro finden Sie im Raum 2.20 (2. OG) des Gemeindezentrums Stahnsdorf, Annastraße 3. Es ist über den zentralen Aufzug auch barrierefrei erreichbar.

    Sie erreichen das Büro vom 21. Mai 2024 bis zum 7. Juni 2024 zu folgenden Sprechzeiten:

    ─ dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
    ─ donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
    ─ am Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, von 08:00 bis 18:00 Uhr.

    Die o. a. Erreichbarkeit erstreckt sich auch auf den telefonischen Weg (03329 646-226) sowie den Weg per E-Mail (briefwahl@stahnsdorf.de).

  • Was ist sonst noch wissenswert?

    In Brandenburg gilt das Prinzip der offenen Listenwahl. Dabei verfügen die Wahlberechtigten über drei Stimmen. Das aktive Wahlalter beträgt 16 Jahre.

    Für das passive Wahlrecht, das heißt die Wählbarkeit zum Gemeindevertretung bzw. Ortsbeirat, ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Ein Höchstalter gibt es nicht.

    Sämtliche für die Gemeindevertretung wählbaren Listen (Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber) mussten ihre Kandidatinnen und Kandidaten bis zum 4. April 2024, 12:00 Uhr, bei der Wahlleiterin als Wahlvorschlag melden.

    Die Wahlperiode für die Gemeindevertretungen und Kreistage beträgt fünf Jahre. In der Gemeinde Stahnsdorf sind insgesamt 28 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu wählen. Die Sitzverteilung erfolgt ─ je nach Wahlerfolg ─ nach dem mathematischen Verfahren Hare-Niemeyer.

  • Wie wurden die Wahlvorstände besetzt?

    Aus den bisher gemachten Erfahrungen mit verbundenen Wahlen, zuletzt im Jahr 2019, lässt sich sagen, dass sich die Auszählung der Stimmzettel bis in die Morgenstunden des Folgetags hinziehen könnte.

    Auch aus diesem Grund haben wir diesmal davon Abstand genommen, Bürgerinnen und Bürger für die Wahlhelfertätigkeit aktiv anzusprechen. Stattdessen sind alle einsatzfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Stahnsdorf (Kernverwaltung, Erzieherpersonal, technisches Personal) im Wahlhelfereinsatz.

    Am 10. Juni 2024, dem Montag nach dem Wahlabend, bleiben daher sowohl die Kindertagesstätten als auch Rathaus und Bibliothek geschlossen.

  • Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

    ─ Rechtsgrundlagen für die Europawahl,
    siehe Website der Bundeswahlleiterin

    ─ Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen im Land Brandenburg: Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf)

  • Was wünschen wir uns von Ihnen?

    Dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

    Und wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie den am 9. Juni 2024 zu erwartenden Schlangen in den Wahllokalen aus dem Weg gehen, indem Sie Briefwahl beantragen.

Aktuelle Informationen aus dem Rathaus zu den Europa- und Kommunalwahlen

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Wahlberechtigtenverzeichnis: Antrag auf Eintragung muss fristgemäß schriftlich erfolgen

Bis spätestens zum 19. Mai 2024 müssen Unionsbürger/-innen, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, einen Antrag bei der Wohnortgemeinde stellen.

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123 Personen auf acht Listen wollen in die Gemeindevertretung

28 Sitze für das Gemeindeparlament sind zu vergeben / Wahlvorschläge mit allen wesentlichen Daten im Amtsblatt der Gemeinde vom 19.04.2024 veröffentlicht

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