Landtagswahl 2024
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Wer wird gewählt?
Der Brandenburgische Landtag wird alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt. Als einziges unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan repräsentiert er das Staatsvolk des Landes Brandenburg.
Sitz des Landtags Brandenburg ist Potsdam. 88 Sitze (maximal 110 mit Überhang- und Ausgleichsmandaten) sind zu besetzen. -
Wann wird gewählt?
Als Wahltermin für die regulär im Herbst 2024 stattfindende Wahl zum 8. Landtag Brandenburg hat die Präsidentin des Landtages Brandenburg im Einvernehmen mit dem Präsidium des Landtags Brandenburg den Sonntag, 22. September 2024, festgelegt. Gewählt wird zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 3. Mai 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg ─ GVBl. I - 2023, Nr. 11 (pdf). -
Wer ist wahlberechtigt?
Der Personenkreis aller Wahlberechtigten ist klar definiert. Es handelt sich um Menschen:
─ mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
─ die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen
und
─ einen ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Stahnsdorf (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) haben oder sich dort für gewöhnlich aufhalten.